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s L i b e r a l e T a g e b u c h
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Sammlung
Originaldokumente aus „Das Liberale
Tagebuch“, http://www.dr-trier.de |
FDP-Bundestagsfraktion Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich
verbessern 3. Juni 2008 Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die aktuellen Datenschutzskandale zeigen dringenden
Handlungsbedarf für eine Stärkung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen
Bereich. Die Nutzung von modernen Datenverarbeitungssystemen
ist aus Unternehmen heute nicht mehr wegzudenken. Computer, Mobiltelefone,
Smartphones, PIN-Cards, RFID-Chips, verschiedene Identifizierungssysteme, Videoüberwachung
in Geschäftsräumen und unterschiedlichste Speichermedien prägen ebenso die
Arbeitsorganisation wie auch die wirtschaftliche Tätigkeit. Zugleich führt
der Einsatz moderner Technologien zu einer verstärkten Nutzung von
personenbezogenen Daten. Damit wächst die Gefahr, persönliches Verhalten von
Kunden und Mitarbeitern zu registrieren und zu bewerten und diese Daten
zweckzuentfremden. 1. Eigenverantwortung ist der beste Datenschutz Datenschutz ist eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe. Unternehmen, aber auch jeder einzelne Bürger sind verpflichtet, die
bestehenden datenschutzrechtlichen Regelungen zu beachten und für ihre
Einhaltung Sorge zu tragen. Grundsätzlich gilt, dass jeder selbst für seine
Daten verantwortlich ist. Konkret bedeutet dies, dass jeder sorgsam mit
seinen personenbezogenen Daten umgehen sollte. Wer seine Daten preisgibt,
z.B. indem er sie ins Netz stellt, muss sich der Gefahren bewusst sein. Was einmal
im Netz ist, bleibt im Netz. Der Deutsche Bundestag appelliert an alle
Bürgerinnen und Bürger, beim Umgang mit den eigenen Daten achtsam zu sein.
Zur Verantwortung gehört darüber hinaus 2. Unternehmen müssen ihre Verantwortung für den
Datenschutz ernst nehmen Datensicherheit und Datensparsamkeit müssen von
Unternehmen gewährleistet werden. Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich
obliegt den Daten verarbeitenden Unternehmen. Für Daten, die in ihrer Sphäre
erhoben, gespeichert und genutzt werden, müssen sie Vorkehrungen gegen
Datenverlust, Manipulation und Missbrauch treffen. Der Deutsche Bundestag
setzt auf die rechtstreuen Unternehmen in Deutschland, für die Datenschutz
rechtliche Verpflichtung und zugleich Grundvoraussetzung für Kundenvertrauen
ist. Der Deutsche Bundestag setzt sich dafür ein, die Stellung der
betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu verbessern. Hierzu benötigen die
Datenschutzbeauftragten eine von der Geschäftsleitung unabhängige
Prüfungskompetenz. Eine zentrale Speicherung von Unternehmensdaten – wie etwa
die Verbindungsdaten sämtlicher Telefonkunden – durch den Staat lehnt der
Deutsche Bundestag ab. 3. Datenschutz
im nicht-öffentlichen Bereich durch klaren Rechtsrahmen stärken, Rechtsschutz
der Verbraucherinnen und Verbraucher ausbauen und Möglichkeiten der
Rechtsverfolgung konsequent ausschöpfen Der Deutsche Bundestag sieht die Notwendigkeit, die
gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich mit dem
Ziel zu überarbeiten, den Grundsatz der Datensparsamkeit zu stärken und seine
Achtung zu gewährleisten, die Transparenz der Datenverarbeitung größtmöglich
zu erhöhen und somit mehr eigenverantwortliches Handeln der betroffenen
Personen zu fördern. Der Deutsche Bundestag setzt sich dafür ein,
Verstöße gegen Datenschutzvorschriften konsequent zu verfolgen und die
bestehenden Bußgeldrahmen vollständig auszuschöpfen. Daneben hält der
Deutsche Bundestag es für erforderlich, das Sanktionssystem im
Bundesdatenschutzgesetz sowie die Ersatzmöglichkeit von immateriellen Schäden
bei Verarbeitung personenbezogener Daten zu überprüfen und zu verbessern und
die datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden mit ausreichend Personal-und
Sachmitteln auszustatten, um sie in die Lage zu versetzen, die Einhaltung der
rechtlichen Vorschriften wirksam zu kontrollieren. 4. Faire und klare Regeln für Transparenz und
Verbraucherinformation Bei der Verabschiedung von weiteren
datenschutzrechtlichen Regelungen und Maßnahmen im nichtöffentlichen Bereich
wird der Deutsche Bundestag darauf achten, dass die verschiedenen Interessen der
Akteure berücksichtigt, die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung
und Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer
Systeme umfassend geachtet und Spielräume für die Entwicklung neuer Techniken
belassen werden. Datenschutzrechtliche Regelungen im
nicht-öffentlichen Bereich sollen vor allem das Fundament fürTransparenz und
Überprüfbarkeit der Verarbeitungsprozesse legen. Nur dann können die
Beteiligten eigenverantwortlich über ihre Daten bestimmen. Für den Deutschen
Bundestag ist es daher insbesondere zentral, dass die Verbraucher darüber
informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck erhoben, gespeichert und
verwendet werden, wie sie diese einsehen und ggf. korrigieren können und wer
die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist. Darüber hinaus setzt sich der Deutsche Bundestag
dafür ein, zu prüfen, ob in konzentrierten Märkten das Koppelungsverbot,
wonach der Vertragsschluss nicht von der Zurverfügungstellung
personenbezogener Daten, die für die Vertragsdurchführung nicht erforderlich
sind, abhängig gemacht werden darf, ausdrücklich im allgemeinen
Datenschutzrecht festgeschrieben werden kann. Im Bereich der Teledienste muss
das geltende Recht konsequent angewandt und Verstöße durch die zuständigen Behörden
geahndet werden. Die Verbraucher müssen darüber aufgeklärt werden, dass ihnen
keine Nachteile drohen, wenn sie nur die notwendigen Daten preisgeben. 5. Datenschutz-Audit rasch einführen Zur Verbesserung des Datenschutzes und der
Datensicherheit fordert der Deutsche Bundestag die Einführung eines
Ausführungsgesetztes zum Datenschutz-Audit und Gütesiegel, damit Anbieter von
Datenschutzsystemen und Datenverarbeitungsprogrammen sowie Daten
verarbeitende Stellen ihr Datenschutzkonzept zertifizieren lassen und damit
einerseits werben und andererseits das Kunden-und Verbrauchervertrauen
stärken können. Darüber hinaus muss die Förderung datenschutzfreundlicher
Technik gerade vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden automatisierten
Datenverarbeitung unter anderem durch marktwirtschaftliche Anreize wie dem
Datenschutz-Audit verbessert werden. Es ist die Möglichkeit zu schaffen,
nicht nur Produkte und Dienstleistungen, sondern das Datenschutzniveau eines
Unternehmens insgesamt zertifizieren zu lassen. Hierzu gehört auch die
Beachtung des Arbeitnehmerdatenschutzes. Datenschutz kann und soll auch Bestandteil der
Wirtschaftsprüfung sein. Dadurch können Wirtschaftsprüfer, die einen
umfassenden Überblick über das zu prüfende Unternehmen gewonnen haben, auch
hinsichtlich des Datenschutzes ihr Testat abgeben. 6. Biometrische Daten schützen und Missbrauch
vorbeugen Die Nutzung von biometrischen Daten und Verfahren
durch Private bietet neben Anwendungskomfort und Erhöhung des Umsatzes auch
die Möglichkeit der Erhöhung von Sicherheit. Für den Deutschen Bundestag ist
jedoch zwingende Voraussetzung für die Nutzung solcher Verfahren, dass die
Betroffenen über das Verfahren aufgeklärt sind und in das Verfahren
freiwillig eingewilligt haben. Die Freiwilligkeit ist allerdings nur dann
gegeben, wenn die vertraglichen Leistungen oder Waren auch ohne biometrische
Daten und zum selben Preis erworben werden können und daher eine echte
Wahlmöglichkeit besteht. Der Deutsche Bundestag fordert zudem, dass
biometrische Daten einer strikten Zweckbindung unterworfen und nach
festgelegten Zeiträumen gelöscht werden. Er lehnt eine Weitergabe bzw.
Schaffung von zentralen Stellen für biometrische Daten im nicht-öffentlichen
Bereich ab. 7. Verbraucherschutz und Transparenz bei RFID
gewährleisten Die Nutzung von RFID-Chips (Radio Frequency
Identification) nimmt auch im privaten Bereich immer weiter zu, z.B. für
Systeme zur Produktidentifizierung, Logistik oder Lagerhaltung bis hin zur
Nutzung für die erleichterte Abwicklung von Gewährleistungsfällen. Gefahren
für den Datenschutz ergeben sich unter anderem durch mögliche Verknüpfungen
von Informationen, die von RFID-Chips mittels Funk ausgelesen werden können,
mit anderen personenbezogenen Daten, wie solchen von EC-oder Kreditkarten. Um
diese Gefahren weitestgehend zu vermeiden und für den Einzelnen überschaubar
zu machen, setzt sich der Deutsche Bundestag nach Scheitern einer
Selbstverpflichtungserklärung derWirtschaft für eine gesetzliche Regelung
dergestalt ein, dass im Regelfall RFID-Chips bei der Übergabe an den
Verbraucher, spätestens aber beim Verlassen des Ladens, automatisch dauerhaft
und unwiderruflich deaktiviert werden. Weiterhin fordert der Deutsche Bundestag,
dass Kommunikationsvorgänge mittels des Chips für den Verbraucher leicht
erkennbar gekennzeichnet werden. Er erachtet die Implementierung von
Sicherungsmechanismen gegen unbefugtes Auslesen für notwendig. 8.
Videoüberwachung von Angestellten und Kunden beschränken, Anbringung von
Warnhinweisen durchsetzen und
Löschungsfristen vorschreiben Videoüberwachung von Geschäftsräumen darf nicht
zum Ausspähen der eigenen Angestellten missbraucht werden. Der Deutsche
Bundestag lehnt die heimliche Videoüberwachung durch Unternehmen ab. Es ist
es ein unerträglicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, wenn Angestellte
beispielsweise beim Umkleiden heimlich gefilmt werden. Der Deutsche Bundestag
appelliert daher an alle Unternehmen, auf derartige Maßnahmen zu verzichten.
In jedem Fall müssen jedoch die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts eingehalten
werden, wonach eine heimliche Videoüberwachung von Angestellten durch
Unternehmen ausschließlich in Frage kommt, wenn ein konkreter Verdacht auf
eine strafbare Handlung oder eine andere schwere Verfehlung gegen den
Arbeitgeber vorliegt. Auch die zweckentfremdete Verwendung von
Videoaufzeichnungen über Kunden ist nicht hinnehmbar. Vorfälle wie in einer
Bank in Stuttgart, die einer Kundin, die von der Bank anhand einer
Videoaufzeichnung identifiziert worden war, eine Rechnung für
Reinigungskosten zusandte, weil deren Kind in Hundekot getreten war und in
den Geschäftsräumen daher unangenehme Spuren hinterließ, dürfen sich nicht
wiederholen. Der Deutsche Bundestag hält die deutlich sichtbar anzubringenden
Warnhinweise auf jedwede Videoüberwachung in privaten Geschäftsräumen für
unabdingbar, um das Persönlichkeitsrecht zu achten. Er fordert eine Löschung
der Daten von Videoaufzeichnungen nach spätestens 48 Stunden, sofern sie
nicht in einem strafrechtlichen Verfahren zum Zwecke der Beweissicherung oder
sonst unter der Bedingung einer Einwilligung der Betroffenen im Einzelfall
aufbewahrt werden dürfen. Nach Wegfall des Zwecks sind die Daten umgehend zu
löschen. 9.
Datenmissbrauch bei Kundenkarten vorbeugen und Opt-In-Verfahren verpflichtend
machen Kundenbindungssysteme dürfen nicht zum Ausverkauf
persönlicher Daten und damit zum gläsernen Kunden führen. Anonyme
Stempelkarten als Rabatt-Varianten sind datenschutzfreundlicher als
personenbezogene Bonus-, Rabatt-oder Kundenkarten und daher vorzugswürdig.
Die Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung bei Kundenbindungssystemen
sollte für die Verarbeitung und Nutzung über das abwicklungsnotwendige Maß
hinaus grundsätzlich das so genannte „Opt-In-Verfahren“ enthalten, so dass
der Verbraucher aktiv die Möglichkeit erhält, durch eine bewusste Handlung
den weiteren Gang der Datenverarbeitung und die Zusendung von Werbung zu
bestimmen. 10. Transparenz und Datenschutz bei Adresshandel
verbessern Der Handel mit Adressen von Verbrauchern hat in den
letzten Jahren wirtschaftlich zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Informationsansprüche der Verbraucher werden dadurch umgangen, dass die Daten
nicht auf eine Person bezogen gespeichert werden, sondern Daten einer ganzen
Straße in einer Stadt, das Alter der Bewohner, die Berufe und anderes mehr.
Bei der Abfassung des Bundesdatenschutzgesetzes waren solche Phänomene in dem
Umfang noch nicht absehbar. Der Deutsche Bundestag setzt sich dafür ein, dass
der Schutzbereich des Bundesdatenschutzgesetzes auch auf aus
personenbezogenen Daten gewonnene Daten aller Art ausgeweitet wird. 11. Arbeitnehmerdatenschutz schnellstmöglich
stärken Der Arbeitnehmerdatenschutz ist lückenhaft, und die
bestehende Rechtsprechung im Einzelfall für die Betroffen nur schwer
nachvollziehbar. Die immer schneller fortschreitenden technischen
Entwicklungen in der Arbeitswelt machen transparente und verständliche
Regelungen zum Schutz von Persönlichkeitsrechten der Arbeitnehmer
unerlässlich, um den Gefahren der Informations-und Kommunikationsgesellschaft
auch in der Arbeitswelt zu begegnen. Der Deutsche Bundestag setzt sich
konsequent für die Stärkung des Arbeitnehmerdatenschutzes ein. Dabei wird er
insbesondere darauf dringen, dass die Nutzung von elektronischen
Kommunikationsdienstleistungen (E-Mail und Internet) am Arbeitsplatz geregelt
wird. 12. Keine Verwendung von DNA-Tests für
Unternehmen Der Deutsche Bundestag lehnt die von der
Bundesregierung vorgelegten Eckpunkte für ein Gendiagnostikgesetz ab und
fordert stattdessen, dass DNA-Tests von Versicherungen nicht verlangt werden dürfen.
Verhindert werden muss allerdings auch, dass Versicherungsnehmer die
Versichertengemeinschaft bewusst schädigen. 13. Datenschutz bei Geodaten achten Die Verwendung von Geodaten braucht klare
Rahmenbedingungen, damit der Datenschutz nicht verloren geht. Kameraaufzeichnungen,
die immer detaillierter und hochauflösender werden, bergen die Gefahr in
sich, dass Rückschlüsse über Personen, die oder deren Autos, Häuser etc.
dabei unweigerlich mit aufgenommen werden, möglich werden. Der Deutsche
Bundestag appelliert an die Unternehmen, alle technisch zur Verfügung
stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um Geodaten zu anonymisieren. Er fordert
zudem eine Prüfung gesetzgeberischer Maßnahmen, um einen sicheren Rahmen zu setzen,
wie und in welcher Art und in welchem Umfang Geodaten erhoben, gespeichert
und genutzt werden dürfen. 14. Vorratsdatenspeicherung aussetzen Der Deutsche Bundestag spricht sich im Lichte der
aktuellen Vorfälle für eine Aufhebung der gesetzlichen Bestimmungen zur
Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten aus. Auf Grund des Beschlusses
des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 ist bereits die Verwendung
gespeicherter Daten zum Zwecke der Strafverfolgung nur noch in modifizierter
Form zulässig. Mit Blick auf die aktuellen Ereignisse, die die Gefahren einer
solchen Datensammlung aufgezeigt haben, reicht die Einschränkung nicht länger
aus. Es ist vielmehr geboten, die Vorratsdatenspeicherung insgesamt aufzuheben.
Hinzu kommt, dass derzeit vor dem Europäischen
Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage aus Irland gegen die entsprechende
Richtlinie anhängig ist. Zweifelhaft ist, ob die Richtlinie aufgrund einer
tauglichen II. Der Deutsche Bundestag fordert die
Bundesregierung auf, 1. die Voraussetzungen für eine Verbesserung
der Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu schaffen,
insbesondere durch Einräumung einer von der Geschäftsleitung unabhängigen Prüfungskompetenz,
2. Vorschläge für die Überarbeitung der
gesetzlichen Regelungen mit dem Ziel vorzulegen, den Grundsatz der
Datensparsamkeit zu stärken und seine Achtung zu gewährleisten, die
Transparenz der Datenverarbeitung größtmöglich zu erhöhen und somit mehr
eigenverantwortliches Handeln der betroffenen Personen zu fördern, 3. das Sanktionssystem des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie die Ersatzmöglichkeiten von immateriellen Schäden
bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu überprüfen und Vorschläge zur
Verbesserung vorzulegen, 4. zu
prüfen, ob in konzentrierten Märkten das Koppelungsverbot, wonach der
Vertragsschluss nicht von der Zurverfügungstellung personenbezogener Daten,
die für die Vertragsdurchführung nicht erforderlich sind, abhängig gemacht
werden darf, ausdrücklich im allgemeinen Datenschutzrecht festgeschrieben
werden kann, 5. unverzüglich einen Gesetzentwurf für ein
Ausführungsgesetz zum Datenschutz-Audit gem. § 9 a BDSG vorzulegen, 6. eine Gesamtstrategie zur Förderung
datenschutzfreundlicher Technik zu erarbeiten, 7. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die
Nutzung von RFID-Chips dergestalt regelt, dass diesebei der Übergabe an den
Verbraucher, spätestens aber beim Verlassen des Ladens, automatisch dauerhaft
und unwiderruflich deaktiviert werden. Daneben sind Kommunikationsvorgänge
mittels des Chips für den Verbraucher leicht erkennbar zu kennzeichnen. Bei
der Nutzung sind Sicherungsmechanismen gegen unbefugtes Auslesen zu
implementieren, 8. ein Gesetzentwurf zur Überarbeitung des
Bundesdatenschutzgesetzes mit dem Ziel vorzulegen, dass der Schutzbereich
auch auf aus personenbezogenen Daten gewonnene Daten aller Art ausgeweitet wird,
9. Vorschläge zur Stärkung des
Arbeitnehmerdatenschutzes vorzulegen, 10. bei dem anstehenden Entwurf
eines Gendiagnostikgesetzes sicherzustellen, dass Unternehmen die Erstellung
und Vorlage eines Gentests nicht verlangen dürfen, 11. einen gesetzlichen Rahmen für
die Erhebung, Speicherung und Nutzung von Geodaten vorzulegen, 12. auf
die Vorratsdatenspeicherung zu verzichten und insoweit unverzüglich ein
parlamentarisches Verfahren zur Aufhebung der gesetzlichen Grundlagen für die
Vorratsdatenspeicherung einzuleiten. |