Die Sozialorgie der SPD
26. November 2012
Mancher mag denken, die nun (neu) formulierten Sozialabsichten der SPD
gehörten in die Kategorie des Unfassbaren.
Geschehen
ist:
Nach Jahrzehnten der Kultur von Sozialneid, der Praxis spalterischer
Sozialhetze, überwiegend formuliert in Hasssprache und Verunglimpfung etwa
der Liberalen, hat die SPD die Voraussetzungen dafür geschaffen, nun
beschließen zu können, dass dem bestehenden Sozialsystem weitere
Errungenschaften draufzusatteln seien.
Anders als erste ziemlich primitive Äußerungen aus der CDU/CSU ist das
Problem nicht die Finanzierung dieser „Leistungen“ für „Betroffene“. Problem
ist die mit Systematik von der SPD betriebene Unterminierung der
Leistungsdisposition von Millionen. Die Sog.Grünen
sagen es direkt: Schluss mit Wachstum - wegen dem Umweltschutz. Damit
schließen sich die Reihen im sozialistischen Lager, denn würde der Beschluss
der SPD umgesetzt, geschieht genau das und mehr: Der Output der
gesamtgesellschaftlichen Erwerbstätigkeit würde zurückgehen.
So
what?
Wir sind am Kern des Pudels angekommen. Die Anzahl der nach der neuesten
Beschlusslage der SPD bedienten Betroffenen nimmt genau deswegen (weiter) zu;
obendrein ist damit zu rechnen, dass das dann fortdauernde Elend von den
Sozialisten den Kapitalisten in die Schuhe geschoben wird. Und nichts lässt
die SPD zum Ende der sozialen Fahnenstange verlauten. Im perspektivisch unvermeidlich
totalitären Sozialismus, sind abweichende Ideen oder Meinungen ohnehin
irrelevant.
Selbstverständlich „dürfen“ die Sozialisten ihren Marx-Glauben kultivieren
und entsprechend politisch handeln. Ihnen dies zu verwehren, ist per se eine
antiliberale Haltung. Aber die gegenwärtige Praxis ihrer
Verelendungsstrategie ist unerbittlich anzuprangern.
Die Gesellschaft gerät nämlich in die Elendsspirale mit notorisch dekadenten
Erscheinungen. Sicher geht die Welt auch dann nicht unter; irgendwann kommt
die Mehrheit zur Besinnung und beendet den Spuk. Vielleicht sogar mit der
Parole: „Wir sind das Volk“.
Es
geht auch anders
Müssen die Millionen durch dieses Tal des Elends? „Radio Eriwan
sagt“: Es kommt darauf an, ob die notorischen Aktivisten der deutschen/europäischen
Politik, d.h., die Konservativen, sich dazu durchringen können „die Macht“
mit den Liberalen redlich zu teilen, statt sie mit (der selbstverständlich
gewährten) Unterstützung der Sozialisten zu bekämpfen. Die Menschheit wird
auch ohne diese Einsicht der Konservativen nicht aussterben. Aber die
Überwindung des Tals des Elends würde ohne Zweifel länger dauern. Radio Eriwan sagt auch: Wenn sich unsere Sozzen-Mitmenschen
in einiger Zeit eines Besseren besinnen und ihren abstrusen Marxismus
abschließend kassieren, werden die Menschen durchaus vom schlimmsten
verschont. So ist zu fragen: Warum besinnen sich die Sozzen
nicht am 26. November 2012?
Nun, sie wollen „an die Macht“, ein soziales Phänomen: Welche sind die
Obergockel der Nation ist das „To be or not to
be“ der kommenden Monate. Denen von der betroffenen
Bevölkerung wird derweil Entschädigung, einstweilen Sozialversprechen, in Aussicht
gestellt und damit erst einmal ruhig gestellt. Lernen können sie die
fortschrittliche Art & Weise des sozialen Zusammenhalts in diesen modernen
Gemeinschaftsschulen …
Merken „wir“ welche Bomben ticken? Unfassbar ist das mitnichten. Die SPD
handelt aus sozialistischer Sicht rational.
Der Beschluss der SPD ist eine Wegmarke der deutschen Geschichte. Deswegen
wird der Text im Liberalen Tagebuch per Internet dokumentiert.
Berlin, 24. November 2012, 429/12, Mitteilung für
die Presse
Die
SPD-Rentenpolitik: Arbeit muss sich lohnen!
Der Parteikonvent hat heute den Antrag „Die SPD-Rentenpolitik: Arbeit muss
sich lohnen!“ einstimmig beschlossen.
Die SPD hat in ihrer Regierungszeit zwischen 1998 und 2009 dafür gesorgt, dass
die gesetzliche Rentenversicherung die zentrale Säule der Altersvorsorge in
Deutschland bleibt. Sie hat in dieser Zeit alle Angriffe von CDU und FDP zur
Abschaffung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung und zum
völligen Umstieg auf eine privat finanzierte und kapitalgedeckte
Altersvorsorge abgewehrt. Angesichts der enormen Verluste vieler derartiger
kapitalgedeckter Altersvorsorgesysteme während der Finanzkrise zeigt sich,
wie wichtig es für die soziale Sicherheit vieler Rentnerinnen und Rentner
war, dass die SPD an der gesetzlichen Rentenversicherung festgehalten hat.
Zugleich hat die SPD die gesetzliche Rentenversicherung zukunftsfest für den
demografischen Wandel gemacht. In wenigen Jahren wird die Zahl der
sozialversicherten Beschäftigten drastisch abnehmen, während die
Rentenzugänge steigen. Die Generation der „Babyboomer“ nähert sich dem
Rentenalter, die Generation „Pillenknick“ muss die sozialen Sicherungssysteme
finanzieren. Die von der SPD mitgetragenen Rentenreformen und der Ausbau
privater Altersvorsorge als Ergänzung (und nicht als Ersatz wie von CDU und
FDP gefordert) hatten vor allem das Ziel, die nachhaltige Finanzierung der
gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern und die Belastung junger
Generationen nicht zu groß werden zu lassen. Beide Ziele wurden erreicht.
Deshalb stellt die SPD diese Rentenreformen nicht in Frage. Allerdings hat
vor allem die Entwicklung am Arbeitsmarkt Folgen für die Entwicklung der
Renten: Das Fehlen eines gesetzlichen Mindestlohns, die Benachteiligung von
Frauen bei der Bezahlung und durch die fehlenden Angebote zur Vereinbarkeit
von Kindererziehung und Beruf sowie die Zunahme von Minijobs, unsicheren und
schlecht bezahlten Leih- und Zeitarbeitsplätzen haben zu einem deutlichen
Anstieg der Erwerbsarmut geführt. Die Folge von Erwerbsarmut aber ist
Altersarmut. Die Leistungsanforderungen und Belastungen sind für viele
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den letzten Jahren gestiegen. Vor allem
schwere körperliche Arbeit und Schichtarbeit zwingen schon heute
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu, vor dem 65. Lebensjahr auszuscheiden
und entsprechende Abschläge bei der Rente hinzunehmen. Für sie bedeutet die
Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 nichts anderes als eine weitere Kürzung
ihrer Rente trotz jahrzehntelanger harter Arbeit.
Den von dieser Entwicklung betroffenen Menschen will die SPD helfen! Dazu
schlagen wir vor:
I. Bessere Löhne:
Erwerbsarmut bekämpfen
Wer über Altersarmut redet, darf über Erwerbsarmut nicht schweigen, denn ohne
die Bekämpfung der Erwerbsarmut kann der Altersarmut nicht wirksam begegnet
werden. Das Rentensystem kann nicht dauerhaft die während des Arbeitslebens
entstandenen sozialen Ungerechtigkeiten am Ende des Arbeitslebens
korrigieren.
Wir werden uns deshalb vor allem an den konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung
Erwerbsarmut und prekärer Beschäftigung messen lassen.
Am Anfang steht eine deutlich veränderte Arbeitsmarktpolitik mit einem
gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € und die Stärkung der Tarifbindung
(Allgemeinverbindlichkeit) mit höheren Löhnen und Gehältern in Deutschland.
Dazu gehört auch die Durchsetzung des Prinzips „gleicher Lohn für gleiche
Arbeit“, sowohl zwischen Leih- und Zeitarbeitnehmern und fest Angestellten, als auch zwischen Frauen und Männern.
Außerdem die Regulierung der ausufernden Werkverträge und die Rückführung der
Leih- und Zeitarbeit auf ihren originären Sinn als flexibles Instrument bei
Auftragsspitzen eines Unternehmens und nicht – wie seit Jahren – zur
Vernichtung regulärer Arbeitsplätze. Dafür müssen wir die sachgrundlose
Befristung abschaffen und die Mitbestimmung von Betriebs- und Personalräten
garantieren. Damit macht auch die Angleichung des Lohnniveaus in Deutschland
größere Schritte. Die heute noch bestehende Lücke von zwanzig Prozent zwischen
West – und Ostdeutschland kann so zur Hälfte geschlossen werden. So kommt
auch die Angleichung der Renten in Ost und West voran.
Die Bekämpfung der Erwerbsarmut gelingt aber nicht allein durch die
Lohnpolitik, sondern darüber hinaus muss es gelingen, die soziale und
kulturelle Spaltung zu überwinden, um allen Menschen die Chance auf ein
Arbeit und Einkommen zu ermöglichen. Dazu gehört vor allem:
·
Wirtschaftliches Wachstum sowie
Erhalt und Ausbau von Industrie und produzierendem Gewerbe.
·
Die Erhöhung der
Ausbildungsbereitschaft der deutschen Unternehmen (nur noch 25 Prozent der
Betriebe bildet aus!).
·
Bessere Bildung u.a. durch frühe
Förderung und den Ausbau von Ganztagsschulen.
·
Erhöhung der Frauenerwerbsquote
und der Vollzeitbeschäftigung durch den flächendeckenden Ausbau von
Kindertagesstätten.
·
Bessere Einstiegs- und
Aufstiegschancen in Ausbildung und Beruf für diejenigen, die aus den
unterschiedlichsten Gründen bislang keine qualifizierte Berufsausbildung
besitzen.
II.
Arbeit muss sich lohnen: Altersarmut verhindern
Die Erwerbsarmut der Zukunft bekämpfen hilft allerdings denen nicht, die in
den letzten Jahren und Jahrzehnten unverschuldet lange Zeit arbeitslos waren
oder in schlecht bezahlter Arbeit beschäftigt waren. Aber auch hier muss sich
Arbeit im Alter lohnen und langjährige Beitragszahlung in die gesetzliche
Rentenversicherung muss zu einer Rente deutlich oberhalb der Grundsicherung
führen, die alle Menschen im Alter erhalten können.
Deshalb führt die SPD nach einer Regierungsübernahme 2013 parallel zu einem
gesetzlichen Mindestlohn eine „Solidarrente“ ein. Sie sorgt dafür, dass für
langjährig Versicherte (30 Beitragsjahre / 40 Versicherungsjahre) die Rente
nicht unter 850 € liegt.
Ihre Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln. Wer diese Solidarrente in Höhe
von mindestens 850 € durch die Höherwertung der
Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Beschäftigungszeiten im Niedriglohnsektor
innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erreicht, erhält diesen
Betrag innerhalb einer zweiten Säule der Grundsicherung, bei der eine
Bedürftigkeitsprüfung erfolgt.
Zur Solidarrente zählt auch, familienbedingte Erwerbsverläufe in der
Alterssicherung besser abzubilden. Wir wollen in angemessenem Umfang
Berücksichtigungszeiten auch auf Eltern ausdehnen, deren Kinder vor 1992
geboren wurden und so gezielt Rentenansprüche für Eltern verbessern, die
wegen fehlender Betreuungsinfrastruktur nicht Vollzeit arbeiten konnten.
Pflege von Angehörigen soll sich wie Kindererziehungszeiten auf die
Rentenhöhe auswirken. Zeiten von Erziehung und Pflege wollen wir in Ost und
West gleich hoch bewerten.
Wir wollen zudem prüfen, ob in diesem Zusammenhang die Regeln zu den Hinzuverdienstgrenzen sowie der Vermögensanrechnung aus
dem SGB II auf das SGB XII übertragen werden können.
Viele Erwerbsbiographien in Ostdeutschland sind durch Niedrigeinkommen und
lange Arbeitslosigkeit bestimmt. Die bessere Berücksichtigung der
Arbeitslosigkeit und die Rente nach Mindestentgeltpunkten bewerten diese
Zeiten besser. Sie tragen den Lebensleistungen der Menschen in Ostdeutschland
Rechnung, die von großen wirtschaftlichen Umbrüchen geprägt waren.
Die Einbeziehung der Selbständigen ohne obligatorische Altersversorgung in
die gesetzliche Rentenversicherung reduziert das Risiko von Altersarmut dieses
Personenkreises. Dies ist der erste Schritt auf dem Weg zu unserem Ziel die
gesetzliche Rentenversicherung zur Erwerbstätigenversicherung
auszubauen.
III. Brücken ins
Rentenalter bauen
In einer immer differenzierteren Arbeitswelt ist es schwieriger geworden, für
alle Arbeitnehmer/innen-Gruppen gleiche Formen des Eintritts ins Rentenalter
zu schaffen. Nicht jeder Rentenzugang passt für alle, aber für alle muss es
einen passenden Rentenzugang geben. Vor allem für diejenigen Berufsgruppen
und Beschäftigten, die bereits heute aufgrund der Arbeitsbelastung oder
aufgrund von Invalidität nicht bis zum 65. Lebensjahr arbeiten können, wollen
wir den Übergang ins Rentenalter ohne große Einkommensverluste ermöglichen.
Insbesondere für Beschäftigte, die unter hohen Belastungen arbeiten müssen,
wollen wir flexible Übergangsmöglichkeiten in die Rente schaffen. Diese
Gruppe von Beschäftigten benötigt bereits vor dem Renteneintritt Angebote, um
ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder aus dem Betrieb auszuscheiden, ohne Erwerbsminderungsrente
in Anspruch nehmen zu müssen. Deshalb schlagen wir differenzierte Angebote
für den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente vor:
·
durch den abschlagsfreien Zugang
zur Erwerbsminderungsrente;
·
eine Verlängerung der
Zurechnungszeit und eine bessere Bewertung der letzten Jahre;
·
durch den abschlagsfreien Zugang
zur Rente nach 45 Versicherungsjahren. Das bisherige frühest
mögliche gesetzliche Renteneintrittsalter bleibt davon unberührt.
·
erleichterte Möglichkeiten für
Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung;
·
durch die Einführung der
Teilrente ab dem 60. Lebensjahr oder vergleichbare flexible Übergangsmodelle,
bei denen auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen Tarifverträge
abgeschlossen werden können;
Die Finanzierung erfolgt durch die Beitragsentwicklung in der Gesetzlichen
Rentenversicherung durch einen Verzicht auf die bislang vorgesehene
kurzfristige Absenkung der Beitragssätze und eine stetige Steigerung bis auf
das im geltenden Rentenrecht vorgesehene Niveau von 22 Prozent (ähnlich dem
Modell des DGB).
Die Arbeitswelt hat einen erheblichen Anteil an der Verursachung von
Erwerbsminderung. Für die finanziellen Folgen für die gesetzliche
Rentenversicherung bedarf es daher in Zukunft eines größeren Anteils der
Arbeitgeber. Für uns hat die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt über
Rehabilitationsmaßnahmen Priorität. Wir wollen das Reha-Budget ausweiten.
Deshalb wollen wir prüfen, ob für die Beiträge der Arbeitgeber in Anlehnung
an die Beiträge der Berufsgenossenschaften (Gesetzliche Unfallversicherung)
ein Bonus-Malus-System entwickelt werden kann, das Anreize für alters- und
altengerechte Arbeitsplätze und die Erhöhung der Beschäftigungsquote älterer
Arbeitnehmer/innen schafft. Arbeitgeber, die in ausreichender Zahl
altersgerechte Arbeitsplätze zur Verfügung stellen und in ausreichendem Maß
alternsgerechte Arbeitsbedingungen schaffen, sollen
dabei entlastet werden gegenüber Arbeitgebern, die dies nicht tun.
IV.
Lebensstandard sichern – Betriebliche Altersversorgung ausbauen
Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung hat bereits zu früheren Zeiten
nicht immer ausgereicht, den im Arbeitsleben erreichten Lebensstandard zu
sichern. Insbesondere betriebliche Altersversorgungen auf der Basis von
Tarifverträgen haben in vielen Wirtschaftsbranchen zusätzliche Sicherheit im
Alter ermöglicht. Eine Stärkung und größere Verbreitung der betrieblichen
Altersvorsorge ist eine wünschenswerte Ergänzung der gesetzlichen
Rentenversicherung unter Wahrung des Besitzstandes bestehender Verträge. Um
den jüngeren Berufsgenerationen keine zu großen Belastungen zuzumuten und die
Arbeitskosten vor allem für kleine und mittlere Unternehmen nicht drastisch
erhöhen zu müssen, wird die gesetzliche Rentenversicherung auch in Zukunft
ergänzt werden müssen, um den Lebensstandard zu sichern.
Die SPD will diesen Beitrag zur Altersversorgung auf neue Füße stellen:
·
Wir werden über das gesamte
Spektrum aller Riester-Produkte für eine deutliche Verbesserung der
Kostentransparenz und der Effizienz sorgen. Den von der Bundesregierung
angekündigten Gesetzentwurf werden wir sorgfältig prüfen. Wir wollen, dass
für Riester-Produkte von den Anbietern auch Verträge ohne Abschlusskosten
angeboten werden. Bei der Leistungshöhe setzen wir auf Sicherheit statt auf
Risiko: Notwendig sind die Verwendung verbindlicher Sterbetafeln und eine
Mindestverzinsung wie bei ungeförderten
Lebensversicherungen.
·
Die betriebliche und
tarifvertraglich abgesicherte Altersversorgung ist aus unserer Sicht die
beste Form der privaten und zugleich kollektiven Altersversorgung. Wir wollen
sie stärken und durch die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit auch in
den Regionen und Branchen in Deutschland durchsetzen, in denen sie derzeit
aufgrund der geringen Tarifbindung in zu geringem Umfang genutzt wird. Zugleich
muss die betriebliche Altersversorgung in Anlageformen erfolgen, die gegen
Totalverlust und zu geringen Renditen an den Finanzmärkten geschützt sind.
Deshalb sind verbindliche gesetzliche Regelungen nötig, die Sicherheit der
Vermögen und Attraktivität der BAV gleichermaßen berücksichtigt.
·
Bereits heute muss jedem
Arbeitnehmer bzw. jeder Arbeitnehmerin auf Nachfrage ein Angebot zur
betrieblichen Entgeltumwandlung gemacht werden. Wir wollen, dass in Zukunft
jeder Arbeitgeber und jede Arbeitgeberin für jede/n Beschäftigten eine
Entgeltumwandlung zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung anbieten
muss, sofern der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin nicht selbst darauf
verzichtet (Arbeitgeber-Obligatorium mit einer „Opt-Out-Regel“ für den/die Arbeitnehmer/in). Für
Arbeitgeber, die ein solches BAV Angebot nicht unterbreiten können, sollte
eine wertgleiche Alternativoption über Zusatzbeiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung oder in bestehende Versorgungssysteme eröffnet werden.
Wir werden nach der Übernahme der Bundesregierung im Herbst 2013 Gespräche
mit den Sozialpartnern über eine angemessene Beteiligung der Arbeitgeber an
den Kosten der betrieblichen Altersversorgung aufnehmen. Zugleich werden wir
in Gesprächen mit den Sozialpartnern entscheiden, ob es bei der bisherigen
Förderung der betrieblichen Altersversorgung bleibt (Sozialabgabenfreiheit
der Entgeltumwandlung) oder ob sie auf eine neue steuerliche Förderung
umgestellt werden soll.
V.
Rentenniveau und Beitragsentwicklung
Die Entscheidungen zur nachhaltigen Stabilisierung der gesetzlichen
Rentenversicherung haben zur Folge, dass das derzeitige Rentenniveau
(gemessen am Einkommen nach Abzug der Sozialabgaben und vor Steuern) absinken
kann. Wir werden das derzeitige Sicherungsniveau bis zum Ende des Jahrzehnts
aufrechterhalten. 2020 gilt es neu zu bewerten, wie über die Wirkungen der
Reformen auf dem Arbeitsmarkt im Hinblick auf Beschäftigung, Einkommen und
Produktivität, die Ankoppelung der Renten an die Erwerbseinkommen vorzunehmen
ist. In diese Überprüfung sind auch die vorgeschlagenen Änderungen in der
gesetzlichen Rentenversicherung einzubeziehen. So werden realitätsnahe
Festlegungen für den notwendigen Ausgleich zwischen einem maximal
tolerierbaren Beitragssatz und einem lebensstandardsichernden Rentenniveau
möglich.
Das Gesetz (SGB VI, §154) schreibt ohnehin für das Jahr 2020 eine Überprüfung
und geeignete Maßnahmen vor, wenn Beitragssatz und Sicherungsniveau von der
geplanten Entwicklung abweichen und die durch die Förderung der freiwilligen
zusätzlichen Altersvorsorge erwartete ausreichende Verbreitung nicht erreicht
wird.
Durch die eingebauten Dämpfungsfaktoren werden die Rentenanpassungen
teilweise von der Nettolohnentwicklung abgekoppelt. Der darin enthaltene
Dämpfungsfaktor unterstellt, dass alle Arbeitnehmer in vollem Umfang für die
zusätzliche Altersvorsorge Aufwendungen haben. Dies ist nachweislich nicht
der Fall. Neben anderen denkbaren Instrumenten könnte die Veränderung oder
Streichung des Dämpfungsfaktors („Altersvorsorgeanteil/Riestertreppe“)
ein denkbarer Weg sein, um das Rentenniveau zu sichern.
VI. Rente mit 67
Es bleibt bei unserem Parteitagsbeschluss – der für das Jahr 2012 vorgesehene
Einstieg in die Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ist auszusetzen.
Die Anhebung des Renteneintrittsalters ist erst dann möglich, wenn die
rentennahen Jahrgänge, also die 60- bis 64-jährigen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, mindestens zu 50 Prozent sozialversicherungspflichtig
beschäftigt sind.
VII. Bundeseinheitliches
Rentenbemessungssystem in Ost und West
Wir werden in der kommenden Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem
in Ost und West durchsetzen. Mehr als 20 Jahre nach der deutschen Einheit
werden Unterschiede im Rentenrecht in Deutschland nicht mehr akzeptiert. Wir
werden deshalb ein einheitliches Rentensystem für Ost und West bis 2020
schaffen.
Voraussetzung für die Angleichung der Renten sind Fortschritte bei der
Angleichung der Löhne. Ein in Ost und West gleicher, gesetzlicher
Mindestlohn, eine bessere Tarifbindung und ein höheres Lohnniveau werden in
den ostdeutschen Ländern besonders wirksam werden und die derzeitige Lücke
bei Löhnen und damit Rentenansprüchen weiter schließen. Die vollständige
Angleichung des Rentenwertes Ost an West wollen wir in Stufen bis 2020
erreichen. So nehmen auch die jetzigen Rentnerinnen und Rentner in
Ostdeutschland an der Angleichung teil.
Ab 2020 wird es bei der Rentenberechnung in Ost und West keine Unterschiede
mehr geben. Damit wird der Aufwertungsfaktor für Löhne in Ostdeutschland
abgeschafft. Mit der Solidarrente steht uns aber ein Mechanismus zur
Verfügung, der niedrige Einkommen in Ost und West aufwertet. Das ist ein
wichtiger Beitrag zur Verhinderung von Altersarmut in ganz Deutschland.
In einem ersten Schritt werden wir sofort alle pauschal bewerteten
Versicherungszeiten (Kindererziehungszeiten, Versicherungszeiten für
pflegende Angehörige, Zeiten des Wehr- und Zivildienstes sowie Zeiten für die
Beschäftigung in Behindertenwerkstätten) einheitlich mit dem aktuellen
Rentenwert West berechnen, wie es der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion
vorsieht.
Für Betroffene, die im Rentenrecht nicht lösbare Ungerechtigkeiten bei der
Überleitung der Alterssicherung der DDR in das bundesdeutsche Recht erfahren
haben, müssen diese in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz abschließend
geklärt und beseitigt werden. Für Härtefälle soll ein steuerfinanzierter
Fonds eingerichtet werden, wie es der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion
vorsieht. Es geht darum, eine Lösung zu erarbeiten, die die Interessen der
Beitragszahler und Rentner in West und Ost gleichermaßen wahrt. Die SPD mit
ihren Grundwerten Gerechtigkeit und Solidarität muss der Motor einer
öffentlichen Gerechtigkeitsdebatte sein, in der sowohl materielle
Verhältnisse, als auch die emotionale Seite der Betroffenen berücksichtigt
werden.
VIII. Finanzierung
Wir lehnen die von CDU/CSU und FDP beabsichtigte Senkung der Rentenbeiträge
ab! Stattdessen empfehlen wir in Anlehnung an das vom DGB vorgeschlagene
Modell den Aufbau einer Nachhaltigkeitsreserve, um daraus die abschlagsfreie
Erwerbsminderungsrente, den abschlagsfreien Rentenzugang nach 45
Versicherungsjahren sowie die Stabilisierung des Rentenniveaus zu
finanzieren.
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