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s L i b e r a l e T a g e b u c h
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Sammlung
Originaldokumente aus „Das Liberale
Tagebuch“, http://www.dr-trier.de |
Jugendgewalt und Jugendkriminalität Maßnahmen für mehr Sicherheit in Deutschland Beschluss des Präsidiums der FDP am 14.Janaur 2008 Angesichts immer neuer Fälle von jugendlicher Gewalt
und der steigenden Zahl so genannter Intensivtäter ist die Diskussion über
die Wirksamkeit des Jugendstrafrechts neu ausgebrochen. Die FDP legt ein
Sofortprogramm zur besseren Durchsetzung des geltenden Jugendstrafrechts und
zum Abbau der Vollzugsdefizite vor. Notwendig ist dieses Sofortprogramm für
Bund, Länder und Gemeinden zur Personalverstärkung der Polizei, der
Staatsanwaltschaften, der Gerichte, des Strafvollzugs sowie der Sozialarbeit.
Eine Politik der Vernunft mit Sachverstand statt Populismus ist das Gebot der
Stunde. Die Jugendkriminalität in Deutschland befindet sich
nach wie vor auf hohem Niveau. Die Kriminalstatistik für das Jahr 2006
registriert ca. 100 000 tatverdächtige Kinder sowie ca. 280 000
tatverdächtige Jugendliche. Damit geht die Zahl der Straftaten bei
Jugendlichen und Heranwachsenden zwar insgesamt zurück, angestiegen jedoch,
und das insbesondere in den Großstädten, ist die Zahl der Körperverletzungs-
und Gewaltdelikte. Der Schwerpunkt der Diskussion in Deutschland darf daher
nicht auf neuen Gesetzen liegen. Der Schwerpunkt der Diskussion in
Deutschland muss auf dem Abbau des Vollzugsdefizits liegen. Bereits auf der
Grundlage des geltenden Rechts ist eine effektive Verbrechensbekämpfung schon
heute möglich. 1. Keine Bagatellisierung von Kriminalität Kriminalität muss entschieden bekämpft werden. Verharmlosung und Entkriminalisierung von Straftaten darf es nicht geben. Jede kriminelle Handlung, wie beispielsweise der Ladendiebstahl, ist eine Grenzübertretung, die Folgen für den Täter haben muss. Eine Entkriminalisierung von Bagatelldelikten führt gerade bei jungen Menschen dazu, dass Hemmschwellen abgebaut werden und damit das Unrechtsbewusstsein schwindet. Jede Straftat muss konsequent verfolgt werden. Strafbares Handeln darf nicht sanktionslos bleiben. 2. Vollzugsdefizit bei der Polizei abbauen Nach Auskunft der Gewerkschaft der Polizei (GdP) wurden von 2000 bis 2006 rund 10.000 Stellen im Polizeivollzugsbereich in Bund und Ländern ersatzlos gestrichen. Auch in Bayern und in Hessen kam es zu massiven Stellenstreichungen: in Bayern alleine ca. 1000 Stellen im Vollzugsdienst, in Hessen ca. 1000 Stellen insgesamt, wobei der überwiegende Anteil im Vollzugsdienst weggefallen ist. In anderen Bundesländern, wie beispielsweise Hamburg, gibt es unbesetzte Stellen, die auch auf absehbare Zeit nicht nach besetzt werden sollen. Diese Entwicklung muss gestoppt werden: Unbesetzte Stellen im Vollzugsdienst müssen umgehend besetzt werden. Die Reduzierungen der letzten Jahre müssen rückgängig gemacht werden. Nur durch ausreichend Vollzugsbeamte der Polizei ist
Prävention möglich: wenn die Polizei sichtbar ist und Präsenz zeigen kann,
hat dies bereits abschreckende Wirkung. Polizeipräsenz ist daher ein
unverzichtbares Mittel der Prävention. Gerade für jugendliche Straftäter ist
die Prämisse „Strafe muss der Tat auf dem Fuße folgen“ entscheidend – dies
kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn ausreichend Polizisten vorhanden
sind, um die jugendlichen Täter so rasch wie möglich ihrer Taten zu
überführen. 3. Konsequente Anwendung der geltenden
Sanktionsmöglichkeiten Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) enthält schon jetzt
ein breites Instrumentarium an Rechtsfolgen, um entsprechend der Schwere der
Tat und der Persönlichkeit des jugendlichen Täters angemessen auf sein
kriminelles Verhalten zu reagieren. Das JGG sieht dazu Erziehungsmaßregeln,
Zuchtmittel wie Jugendarrest und Jugendstrafe vor. Kommt bei Heranwachsenden
das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung, sind auch Freiheitsstrafen von bis
zu 15 Jahren möglich. Für die Jugendgerichte steht also ein breites
Instrumentarium an Sanktionen zur Verfügung, um entsprechend des Alters, der
Entwicklungsreife und des Schweregrades der Tat des Jugendlichen auch hart zu
reagieren. Auch die Möglichkeiten der Führungsaufsicht müssen verstärkt
genutzt werden. Die Jugendgerichte können das breite Instrumentarium an
strafrechtlichen Sanktionen heute jedoch praktisch oft nicht vollständig
nutzen, da es häufig an den finanziellen und personellen Ressourcen fehlt, um
die Sanktionen umzusetzen. Grund hierfür ist insbesondere die schlechte
finanzielle Ausstattung der kommunalen Jugendhilfe. Die Länder und die
Kommunen müssen sicherstellen, dass die Justiz und die Jugendhilfe personell
und materiell so ausgestattet sind, dass die strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten
auch tatsächlich zur Anwendung kommen. 4. Verfahren beschleunigen Gerichtsverfahren dauern in Deutschland zu lange. Entscheidend ist aber gerade für junge Straftäter, dass die Strafe auf dem Fuße folgt. Wenn zwischen der Tat und der Verurteilung ein zu langer Zeitraum liegt, schwindet das erzieherische Element der Sanktion und das Unrechtsbewusstsein bei dem Jugendlichen. Während in den Bundesländern mit FDP-Regierungsbeteiligung die Verfahren 2006 vor den Amtsgerichten zügig abgeschlossen wurden (Baden-Württemberg: 3,1 Monate, Niedersachen: 3,8 Monate, Nordrhein-Westfalen: 4,2 Monate), hat Hessen die längste Verfahrensdauer von durchschnittlich 5,5 Monaten. Die Jugendgerichte haben bereits heute die
Möglichkeit zur Verfahrensbeschleunigung, insbesondere durch das
beschleunigte Verfahren und das vereinfachte Jugendverfahren. Zwar sind die
Staatsanwaltschaften bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen
verpflichtet, das beschleunigte Verfahren zu beantragen. Dennoch kommt das
beschleunigte Verfahren nur in wenigen Fällen zur Anwendung (ca. 4%). Die
Staatsanwaltschaften müssen daher angewiesen werden, ihrer gesetzlichen
Verpflichtung nachzukommen, von der Möglichkeit des beschleunigten Verfahrens
in allen geeigneten Fällen Gebrauch zu machen. Die Justiz muss personell und finanziell in allen
Ländern so ausgestattet werden, dass von allen Beschleunigungsmaßnahmen
Gebrauch gemacht werden kann und die Verurteilung der Täter zeitnah erfolgen
kann. Ebenso sind die Ermittlungsbehörden in die Lage zu versetzen, die Täter
schnell dingfest zu machen. Abschreckend wirkt auf junge Menschen nur die
Sofortintervention. Sie müssen sicher davon ausgehen können, nach ihrer
kriminellen Tat gefasst und verurteilt zu werden. 5. Rechtliche Möglichkeiten gegen straffällig
gewordene, junge Ausländer ausschöpfen und Integration weiter voranbringen Bereits heute ist es möglich, junge Ausländer
auszuweisen, die eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellen.
Die gesetzlichen Bestimmungen hierzu sind gerade erst vor wenigen Wochen bei
der Reform des Aufenthaltsgesetzes verschärft worden. Wer rechtskräftig zu
einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist, muss
ausgewiesen werden. Diese Möglichkeit muss selbstverständlich unter Berücksichtigung
der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Europäischen
Menschenrechtsgerichtshofes auch konsequent als ultima ratio genutzt werden.
Soweit dabei den Ausländerbehörden und Gerichten ein Ermessen eingeräumt ist,
müssen in deren Entscheidung unsere eigenen Sicherheitsinteressen einen hohen
Stellenwert genießen. Wer schwere Straftaten begeht, muss wissen, dass sein
Aufenthalt in Deutschland beendet wird. Gleichzeitig muss präventiv gearbeitet werden.
Unabdingbare Voraussetzung eines friedlichen Zusammenlebens sind die
Grundrechte, die Verfassung und die deutsche Sprache. Die Achtung der
Grundrechte, der Demokratie und der gegenseitigen Toleranz wie auch der
grundlegenden Werte in unserer Gesellschaft, zu denen gerade auch gehört, Konflikte
nicht mit Gewalt zu lösen und den eigenen Ehrbegriff nicht über das Recht zu
stellen, muss hier lebenden Jugendlichen vermittelt und auch von ihnen
eingefordert werden. Toleranz gegenüber Intoleranz darf es in Deutschland
nicht geben. Der Erwerb der deutschen Sprache bei Kindern aus
Migrantenfamilien ist Grundstein für eine erfolgreiche Integration.
Frühstmögliche Sprachstandstests mit anschließender konsequenter Förderung
müssen so schnell wie möglich flächendeckend eingeführt werden. Die
Integrationskurse sind verbessert worden, trotzdem bleiben Defizite: Wir
brauchen homogenere Klassen, eine weiter verbesserte Finanzausstattung für
die Träger sowie eine sozialpädagogische Betreuung für die Jugendlichen,
damit die Bildungsanstrengungen auch erfolgreich sein können. Auch sind die
Betreuungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche aus
Migrantenfamilien über den Schulunterricht hinaus auszubauen. 6. Jugendstrafvollzug verfassungsgemäß und
jugendgerecht gestalten Mit der Föderalismusreform 2006 haben die
Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug erhalten. In den
Ländern mit FDP-Verantwortung wurden vorbildliche Jugendstrafvollzugsgesetze
beschlossen, in denen neben der Strafverbüßung der Resozialisierung und Erziehung
große Bedeutung beigemessen wird. Vorbildcharakter hat das bundesweit
einmalige Jugendprojekt „Projekt – Chance„ in Baden-Württemberg. Die
Bundesländer müssen die Vollzugsanstalten personell und materiell so
ausstatten, dass der gesetzliche Auftrag erfüllt werden kann. Therapeutische
Konzepte dürfen nicht durch eine Überbelegung in den Vollzugsanstalten
zunichte gemacht werden. Der Strafantritt hat unverzüglich zu erfolgen. Es
kann nicht sein, dass aufgrund von Überbelegungen in den Jugendarrest- und
Vollzugsanstalten Wartezeiten entstehen. Die FDP lehnt das Modell „Boot-Camp“ scharf ab. Die
Erfahrungen, die in den USA mit diesen Camps gemacht wurden, lassen es nicht
angezeigt erscheinen, dieses Modell für Deutschland auch nur zu versuchen. Investitionen in den Strafvollzug sind gleichzeitig
eine Stärkung des Opferschutzes. 7. Geschlossene Heime für strafunmündige Kinder Bereits Kinder kommen heute wiederholt mit
Kriminalität in Berührung. Nicht selten handelt es sich dabei um intensive
Gewaltkriminalität, die in Serie ausgeübt wird. Hier zeigt sich, dass die
traditionellen Erziehungsinstanzen, wie Familie, Schule und Vereine häufig
überfordert sind. Hinzu kommen ein fehlendes Wertesystem bei einigen Eltern
und die damit verbundene Unfähigkeit, Kindern Werte weiterzugeben und ihnen
eine Werteorientierung zu ermöglichen. Unterstützende Erziehungshilfen
reichen dabei oft nicht aus, da die Kinder bereits ernsthaft den schädlichen
Einflüssen des kriminellen Milieus augesetzt sind. Haben Kinder das 14.
Lebensjahr noch nicht erreicht, kommt das Jugendstrafrecht richtigerweise
nicht zur Anwendung. Die Instrumente der Kinder- und Jugendhilfe müssen aber
dann auch gegen den Willen der Eltern und mit Beteiligung des
Familiengerichts genutzt werden. Wenn keine andere Maßnahme greift, bleibt
die zwangsweise Einweisung von Kindern in geschlossene Heime als Mittel, um
auf schwerste Erziehungsdefizite reagieren zu können. Erzieherische
Förderung, Bildung und therapeutische Maßnahmen müssen dabei im Vordergrund stehen,
um auf die Auffälligkeiten und Defizite der Kinder im Einzelfall zu
reagieren. In den Ländern mit FDP-Regierungsbeteiligung, wie
Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bestehen solche Einrichtungen. In
Niedersachen wird 2008 eine geschlossene Jugendhilfeeinrichtung eröffnet. In
Hessen ist ein entsprechendes Heim bereits Ende der 90er Jahre geschlossen
und seitdem nicht wiedererrichtet worden. Für intensivkriminelle
strafunmündige Kinder haben alle Länder daher sicherzustellen, dass sie in
geeigneten Einrichtungen so pädagogisch betreut werden können, dass ihnen
künftig ein straffreies Leben ermöglicht wird. 8. Opferschutz stärken Immer wieder stellen sich engagierte Bürger
Straftätern in den Weg und versuchen, den Opfern zu helfen. Sie mischen sich
ein und riskieren dabei oft, selbst Opfer einer Gewalttat zu werden. Das
Engagement der Bürger gegen Gewalt zeigt, dass die Zivilgesellschaft
funktioniert. Der Staat muss dieses Bürgerengagement honorieren. Es muss ein
Bewusstsein geschaffen werden für eine aktive Gesellschaft, die Zivilcourage
gegen Kriminalität und Gewalt lebt. Die Opfer dürfen mit den Folgen der Tat nicht allein
gelassen werden. Die Opfer brauchen schnell und ohne bürokratische Hürden
Beistand und Hilfe. Die Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz sind
daher den Opfern schnell und unbürokratisch zu gewähren. Darüber hinaus ist
zu prüfen, im Bundeshaushalt einen Entschädigungsfonds zur Verfügung zu
stellen, um auch die Kosten für Rechtsberatung und Rechtsvertretung der Opfer
zu ersetzen. Die Beiordnung von Rechtsanwälten durch den Staat erfolgt leider
derzeit nur selten. Opferhilfeorganisationen müssen finanziell besser
ausgestattet werden, indem die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen
werden, dass Geldstrafen teilweise einer anerkannten gemeinnützigen
Einrichtung der Opferhilfe zugeführt werden können. Darüber hinaus sollte
auch ein Teil der dem Staat im Rahmen der strafrechtlichen
Vermögensabschöpfung zugefallenen Vermögenswerte den Opferverbänden
zugewiesen werden. 9. Prävention stärken und ausbauen Kriminelle Karrieren beginnen oft schon im Kindesalter. Bei kriminell auffälligen Kindern wird mit Reaktionen häufig gewartet bis sie das Alter der Strafmündigkeit erreicht haben, um sie dann der Verantwortung der Justiz zu übergeben. Notwendige Maßnahmen der Jugendhilfe in den Jahren zuvor werden oftmals nicht ergriffen. Die Ursachen der Kinder- und Jugendkriminalität frühzeitig zu erkennen und alle Anstrengungen zu unternehmen, diesen eigentlichen Ursachen entgegenzuwirken, ist die wichtigste Aufgabe im Bemühen um eine Reduzierung jugendlicher Kriminalität und einer Entschärfung der Gewaltproblematik. Kinder und Jugendliche, die bereits früh in die Kriminalität abgleiten, entfremden sich von sozialer Verantwortung, Rechts- und Unrechtsgefühl und Anstand. Dem muss entgegengewirkt werden, indem den Kindern und Jugendlichen ein Wertegerüst mit auf den weiteren Lebensweg gegeben wird. Eine solche Strategie darf sich aber nicht in Appellen erschöpfen. Das Jugendgerichtsgesetz und das Kinder- und Jugendhilfegesetz bieten ein breites Spektrum an Maßnahmen im Bereich Prävention, Erziehung und Strafe. Langfristig wird dies billiger sein, als alle Kosten, die durch Straftaten, ihre Verfolgung und durch die Resozialisierung der Täter entstehen. Notwendig ist eine bessere Zusammenarbeit und Vernetzung von Polizei, Justiz, Jugendhilfe und anderen Stellen vor Ort. Wichtig ist auch der Ausbau der polizeilichen Präventionsarbeit, gerade in Ballungsräumen. Wir erleben gerade in den Großstädten, wo viele Menschen auf engem Raum ohne individuelle Entfaltungs- und Freizeitmöglichkeiten leben, ein hohes Gewalt- und Aggressionspotential. Jugendgewaltprävention ist gerade in sozialen Brennpunkten unverzichtbar. Dazu gehört die ständige Kontrolle der Treffpunkte der Jugendlichen und unangekündigte Besuche in den Elternhäusern. Wir brauchen ein wirksames Präventionskonzept, in das alle, die Erziehungsverantwortung tragen, institutionsübergreifend einbezogen werden müssen. Hier sind auch Institutionen wie Schule, Jugendhilfe, Sozialverwaltung, Kirche und Sportvereine gefordert. Gerade Schulen und Kommunen müssen für Kinder und Jugendliche ein attraktives Freizeitangebot bereitstellen. Rücksichtnahme auf andere, Respekt vor der Andersartigkeit anderer, Mitgefühl für Schwache, Toleranz gegenüber Minderheiten: das sind Erziehungsziele die oftmals in Vergessenheit geraten sind. Jugendpolitik muss einhergehen mit einer verantwortungsvollen Familienpolitik. Kinder erfahren in der Familie als ihrem direkten Umfeld die wichtigste Prägung für ihr späteres Leben. Deshalb müssen Familien gestärkt werden. Wichtig ist auch der Ausbau der ambulanten Familienhilfen. Dasselbe gilt für die Schulen. Die Integration in die Gesellschaft ist nicht nur eine Frage der Ausländerintegration, sie ist auch eine Frage von Bildung und Perspektiven. Wir müssen aufpassen, dass diese aufgeregten Diskussionen nicht dazu führen, dass wir nur noch über die Ausstattung von Gefängnissen reden statt über die Ausstattung von Schulen. Bevor wir alle Anstrengungen auf die Resozialisierung lenken, sollten wir in die Sozialisierung in den Schulen investieren. |